Endlich, es ist soweit! Das warten hat ein Ende! Aufgrund der neuen Covid-19 Verordnungen der Bundesregierung, können wir demnächst unseren Trainingsbetrieb wieder aufnehmen. Hier unsere Infos zum Re-Start:

  • Kein Mindestabstand und keine Maskenpflicht bei Sportausübung
  • Judo in vollem Umfang wieder erlaubt
  • Eintritttests verpflichtend vorgeschrieben (PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden, Antigentests 48 h, Selbsttests 24 h – Schultests werden akzeptiert!)
  • Grundlegende Hygienemaßnahmen: Die allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in Ellenbeuge oder Taschentuch Husten oder Nießen) sind einzuhalten.
  • FFP2-Maske: Während der Sportausübung und in Feuchträumen ist keine FFP2-Maske vorgeschrieben. In Garderoben, Gängen und beim Betreten ist eine FFP2-Maske zu tragen. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren können an Stelle der FFP-Maske einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen.
  • Aufgrund der Verordnungen, können Eltern oder Angehörige dem Training ihrer Kinder derzeit leider nicht beiwohnen.

Im Dojo in Salzburg/Maxglan ist das erste Training für Freitag 21. Mai geplant. Über den Trainingsbeginn in Seekirchen und Rif informieren euch unsere Trainer umgehend.

Auf alle Fälle freuen wir uns, dass wir wieder unserem geliebten Judosport nachgehen können und hoffen euch alle wieder auf der Matte (und auch außerhalb) begrüßen zu dürfen!

Euer Judogym-Team